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Ratgeber · Recht & Papiere

Versicherungs­kennzeichen: für wen, ab wann und wo du es bekommst

  • Quad- & Zweiradtechnik Tim Wilke, Meisterwerkstatt
  • Aktualisiert am
  • 4 Minuten Lesezeit
Kurz gesagt

Ein Versicherungskennzeichen brauchen Mofas, 50er Roller und andere Kleinkrafträder bis 45 km/h, auch mit Elektroantrieb, sowie E-Scooter. Es ist zugleich der Nachweis der Haftpflichtversicherung und gilt jeweils vom 1. März bis Ende Februar. Ab dem 1. März ohne neues Kennzeichen zu fahren, heißt: ohne Versicherung.

Das kleine Nummernschild am 50er Roller ist kein amtliches Kennzeichen, sondern ein Versicherungskennzeichen. Es zeigt, dass für das Fahrzeug eine Haftpflichtversicherung besteht – und es läuft jedes Jahr ab. Wer den Wechsel verpasst, fährt ohne Versicherung.

Wer ein Versicherungskennzeichen braucht

Pflicht ist es für Fahrzeuge, die keine Zulassung mit amtlichem Kennzeichen brauchen, aber versichert sein müssen:

  • Mofas bis 25 km/h,
  • Mopeds und 50er Roller bis 45 km/h, auch mit Elektroantrieb,
  • leichte Quads und andere Leichtkraftfahrzeuge bis 45 km/h,
  • S-Pedelecs, also E-Bikes mit Unterstützung bis 45 km/h,
  • E-Scooter nach der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung – hier als Aufkleber, die sogenannte Versicherungsplakette.

Ein 125er oder ein Motorrad braucht dagegen ein amtliches Kennzeichen, eine Zulassung und alle zwei Jahre die HU. Den Vergleich der beiden Klassen findest du im Ratgeber 50er oder 125er.

Warum es jedes Jahr zum 1. März wechselt

Das Versicherungsjahr für diese Fahrzeuge beginnt am 1. März und endet am letzten Tag im Februar. Jedes Jahr gibt es ein neues Kennzeichen in einer anderen Farbe – so erkennt die Polizei auf einen Blick, ob es gültig ist. Die Farben wechseln im Rhythmus zwischen Schwarz, Blau und Grün.

Du musst das alte Kennzeichen also nicht kündigen, aber du musst aktiv ein neues besorgen. Viele Versicherer schicken rechtzeitig eine Erinnerung, verlassen solltest du dich darauf nicht.

So bekommst du ein Versicherungskennzeichen

  1. Versicherer wählen – online, über eine Agentur oder bei deiner bisherigen Kfz-Versicherung.
  2. Fahrzeugdaten bereithalten: Hersteller, Typ und Fahrzeug-Identifizierungsnummer aus der Betriebserlaubnis oder dem Übereinstimmungszertifikat.
  3. Kennzeichen erhalten – per Post oder direkt in der Agentur, dazu die Versicherungsbescheinigung.
  4. Hinten am Fahrzeug montieren und die Bescheinigung beim Fahren dabeihaben.

Einen Weg zur Zulassungsstelle gibt es nicht. Neben der Haftpflicht bieten viele Versicherer eine Teilkasko gegen Diebstahl an – bei einem neuen Roller eine Überlegung wert.

Was passiert, wenn du es vergisst

Wer ab dem 1. März mit dem alten Kennzeichen fährt, fährt ohne Haftpflichtversicherung. Das ist keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat. Bei einem Unfall zahlst du den Schaden des anderen selbst – bei Personenschäden kann das schnell existenzbedrohend werden. Die Rechnung ist einfach: ein neues Kennzeichen kostet einmal im Jahr einen überschaubaren Betrag, der Unfall ohne Versicherung kann ein Leben lang kosten.

Neuer Roller, neues Kennzeichen

Wenn du bei uns einen neuen oder gebrauchten Roller kaufst, erklären wir dir, was du für Versicherungskennzeichen oder Zulassung brauchst. Neufahrzeuge wie die Rivero Toscana 50 fahren mit Versicherungskennzeichen. Und wenn der Roller danach Wartung braucht: Rollerwerkstatt.

Versicherungskennzeichen

Häufige Fragen, kurz beantwortet

Wann brauche ich ein neues Versicherungskennzeichen?

Jedes Jahr zum 1. März. Das alte Kennzeichen gilt bis zum letzten Tag im Februar, danach besteht kein Versicherungsschutz mehr. Die neuen Kennzeichen sind in der Regel schon vorher bei den Versicherern erhältlich.

Was passiert, wenn ich mit dem alten Kennzeichen fahre?

Dann fährst du ohne Haftpflichtversicherung. Das ist in Deutschland eine Straftat, und bei einem Unfall haftest du für den Schaden selbst. Deshalb das neue Kennzeichen rechtzeitig vor dem 1. März montieren.

Wo bekomme ich ein Versicherungskennzeichen?

Bei Kfz-Versicherern, online oder über eine Agentur. Du brauchst in der Regel deinen Ausweis und die Fahrzeugdaten aus der Betriebserlaubnis oder dem Übereinstimmungszertifikat. Eine Zulassungsstelle ist nicht nötig.

Brauchen 50er Roller mit Versicherungskennzeichen TÜV?

Nein, Kleinkrafträder mit Versicherungskennzeichen sind nicht HU-pflichtig. Regelmäßige Wartung lohnt sich trotzdem – Bremsen und Reifen verschleißen unabhängig davon.

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