Seit Ende 2019 gibt es in Deutschland einen Weg für Autofahrer, einen 125er zu fahren, ohne einen Motorradführerschein zu machen: die Schlüsselzahl 196 im Führerschein. Für viele Pendler ist das der Schritt vom Auto im Stau zum Roller, der auch auf der Stadtautobahn mitschwimmt.
Was du mit B196 fahren darfst
Die Schlüsselzahl erlaubt Leichtkrafträder der Klasse A1:
- Hubraum bis 125 ccm,
- Leistung bis 11 kW (15 PS),
- ein Verhältnis von Leistung zu Gewicht von höchstens 0,1 kW je Kilogramm.
Das gilt für 125er Roller genauso wie für kleine Motorräder mit Schaltung.
Die Voraussetzungen
- Du bist mindestens 25 Jahre alt.
- Du hast die Klasse B seit mindestens fünf Jahren.
- Du absolvierst eine Fahrerschulung in einer Fahrschule: mindestens vier Theorie-Einheiten und fünf Praxis-Einheiten zu je 90 Minuten.
Eine Prüfung gibt es nicht. Nach der Schulung stellt die Fahrschule eine Bescheinigung aus, mit der du die Schlüsselzahl bei der Fahrerlaubnisbehörde eintragen lässt. Erst mit der Eintragung im Führerschein darfst du fahren.
Die Grenzen
Nur in Deutschland. Die Schlüsselzahl 196 ist eine nationale Regelung. Wer im Urlaub einen 125er mieten oder mit dem eigenen über die Grenze fahren will, braucht die Klasse A1 oder A.
Kein A1-Führerschein. B196 ist keine Führerscheinklasse, sondern eine Erweiterung der Klasse B. Wer später Motorrad fahren will, macht den Motorradführerschein regulär.
Ohne Prüfung heißt nicht ohne Übung. Fünf Praxiseinheiten sind der Mindestumfang. Wer seit Jahren nicht mehr auf zwei Rädern saß, sollte ruhig mehr Fahrstunden nehmen oder ein Sicherheitstraining einplanen.
Welcher 125er passt?
Mit B196 steht dir die ganze 125er-Klasse offen: Roller mit Automatik, die sich im Stadtverkehr wie ein 50er fahren, und kleine Motorräder mit Schaltung. Für Umsteiger vom Auto ist der Automatik-Roller meist der einfachere Einstieg. Was ein 125er im Alltag kostet und wo er sich vom 50er unterscheidet, steht im Ratgeber 50er oder 125er.
Als Vertragshändler für SYM und Rivero und Servicepartner von Peugeot beraten wir dich gern zu Modellen. Wer lieber gebraucht kauft, findet bei uns geprüfte Gebrauchtfahrzeuge.
Nach dem Kauf: HU und Wartung
Ein 125er fährt mit amtlichem Kennzeichen und muss alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung. Bei uns kommen die Prüfer mehrmals pro Woche in die Werkstatt, siehe HU und AU. Inspektion, Variomatik, Bremsen und Reifen erledigt die Rollerwerkstatt.